Aufgrund § 72a SGB VIII sind alle Personen, die unmittelbar mit Kinder und Jugendlichen im Bereich der Jugendhilfe arbeiten, verpflichtet ein erweitertes Führungszeugnis bei ihrem Träger oder Verein vorzulegen. Damit soll sichergestellt werden, dass keine Personen mit Kindern oder Jugendlichen in
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